Sozialtarife

Sozialbonus auf die Stromlieferung

Seit Januar 2009 ist der sogenannte „Sozialbonus“ aktiv (Kostenausgleich für Haushaltskunden für die Stromlieferung).

Dieser Ausgleich, der als Maßnahme von der Regierung eingeführt wurde, wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen und schafft für wirtschaftlich und/oder körperlich benachteiligte Familien die Möglichkeit, ihre jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit sind:

  • zu einer Familiengemeinschaft mit einem ISEE-Indikator von höchstens 8.265 Euro gehören, oder
  • zu einer Familiengemeinschaft mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (Großfamilie) mit einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 Euro gehören, oder
  • zu einer Familiengemeinschaft, die den “Reddito di cittadinanza” oder “Pensione di cittadinanza” bezieht, gehören.

Eines der Mitglieder der ISEE-Familiengemeinschaft muss Inhaber eines aktiven Stromliefervertrags der Tarifart „Haushalt“ sein. Jede Familiengemeinschaft hat jährlich Anspruch auf nur einen Bonus der drei Bereiche Strom, Gas, Wasser.

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Bedürftigkeit, einschließlich des Strombonus, automatisch an anspruchsberechtigte Kunden/Familiengemeinschaften anerkannt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen.

Der Kunde/die Familiengemeinschaft muss ab 2021 nur noch die Ersatzerklärung „Dichiarazione Sostitutiva Unica“ (DSU) vorlegen, um die ISEE-Bescheinigung für die verschiedenen subventionierten Sozialleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld, Schulkantine, Babybonus, etc.) zu erhalten.

Anspruch auf den Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung haben hingegen alle Haushaltskunden, in deren Haushalt schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen.

Für die Inanspruchnahme des Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung muss sich der Kunde an seine Wohnsitzgemeinde oder an eine andere, von dieser bezeichneten Stelle wenden und das entsprechende Formular ausfüllen. Das Formular ist auf der Website der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt, www.arera.it, abrufbar.

Um das Formular ausfüllen zu können, benötigen Sie Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag (auf Ihren Stromrechnungen zu finden). Um den Sozialbonus zu beantragen werden außerdem eine spezielle Bescheinigung des Sanitätsbetriebs sowie eine Kopie Ihres Ausweises benötigt. Der ISEE-Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Beide Boni (Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit und Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung) können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind auf der Website der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it oder unter der Grünen Nummer 800.166.654 des Sportello per il Consumatore Energia e Ambiente erhältlich.